Gesetzliche Schutzzeiten

23. März 2022by markert
Markert GaLaBau GmbH - Tipps - Schutzzeiten beachten - Zaunkönig
Markert Galabau GmbH - Baumschnitt
Markert Galabau GmbH - Baumschnitt, Beschnitt Büsche und Gehölz
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Markert GaLaBau - Grünflächenpflege - Gärtner mit Heckenschere beim Heckenstutzen

Gesetzliche Schutzzeiten beachten

Viele Tiere leben in den Bäumen

Die gesetzliche Schutzzeit für Bäume und größere Gehölze wie lebende Zäune, Hecken und Gebüsche gilt vom 1. März bis zum 30. September. In diesem Zeitraum darf kein Baum gefällt oder Äste beschnitten werden!
Schonende Form- und Pflegeschnitte sind in diese Zeit aber noch erlaubt. Der Sinn dieses Fäll- und Schnittverbotes: Es ist die Zeit der Brut der Vögel und der Aufzucht bei den Kleinsäugern, die oft in den Bäumen leben.
Zum anderen handelt sich um die Vegetationszeit der Bäume.

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